ABFALLBEAUFTRAGTER IM BETRIEB
Als unumgängliches Nebenprodukt von Produktion und Konsum nimmt der Abfall an Gewicht und Volumen stetig zu. Besonders für Klein- und Mittelunternehmen stellen die abfallbedingten Unkosten einen signifikanten Teil der Betriebskosten dar. Um ein Gleichgewicht der verschiedenen Kosten zu ermöglichen, ist es wichtig, dass ein Betrieb seine Abfallstoffströme kennt und sie in ökonomischer und ökologischer Weise optimiert.
Bei der internen Strukturierung der Abfallwitschaft läßt sich oft eine Vielzahl an Vermeidungsmöglichkeiten erkennen: Zum Beispiel durch die Anpassung des Produktionsprozesses oder durch die Änderung eines Lieferantenvertrages. Doch die Verantwortung des Unternehmens geht über die eigene Türschwelle hinaus: Es ist notwendig, dass das Unternehmen sich ebenfalls für Zielort und Prozess der Abfallbeseitigung interessiert.
Immer öfters kommt es in Betrieben zur Ernennung einer/eines Beauftragten für Umweltfragen, welche(r) auch für die Abfallwirtschaft zuständig ist. Je nachdem wie umfangreich diese Arbeit ist, wird sie von einer Umweltabteilung erledigt, oder von einer Einzelperson, welche eventuell noch andere Funktionen im Betrieb erfüllt. In diesem Sinne wird auch bei genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Kommodo-Inkommodo Gesetz vom 10 Juni 1999 die Ernennung einer verantwortlichen Person für Umweltfragen gefordert. Ausserdem muss der Name der für interne Abfallwirtschaft verantwortlichen Person im Abfallvermeidungs- und wirtschaftsplan genannt sein. Dieser Plan ist im Rahmen des Genehmigungsantrages einzureichen.
Was ist nun die Funktion der/des Beauftragten für Abfall im Unternehmen? Welche Basiskenntnisse betreffend die Umweltgesetzgebung benötigt diese Person? Welche Techniken kann sie für eine effiziente Abfallwirtschaft im Betrieb nutzen? Wie kann sie die Kommunikation verbessern, und dies sowohl betriebsintern als auch extern (Lieferanten, Behörden, usw.).
Auf diese Punkte will die vom Centre National de Formation Professionnelle Continue Ettelbruck und der Umweltverwaltung angebotene Weiterbildung gezielt eingehen.
Kursinhalt
Abfallspezifische Kenntnisse – Technik und Methoden
- Einblick in die nationalen Abfallwirtschaftsstrukturen
- Techniken der Abfallbehandlung
- Abfallbeauftragte(r) im Betrieb : Aufgaben und Verantwortlichkeit, Anforderungen an eine konforme Abfallwirtschaft, Organisation und Durchführung der internen Abfallwirtschaft
- Abfalltransport
Juristische Grundlagen
- Gesetz vom 10. Juni 1999 betreffend genehmigungspflichtige Anlagen
- Gesetz betreffend Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft
- Strafrechtliche Aspekte
- Arbeitsrechtliche Aspekte
- Zivilrechtliche Aspekte
Kommunikation
- Die verschiedenen Techniken der Kommunikation
- Die betriebsinterne Kommunikation
- Die betriebsexterne Kommunikation
Ablauf des Kurses
4-tägiger Kurs
Kurstage: 7/14/21/28 März 2012
Die Weiterbildung findet in den Räumlichkeiten der Umweltverwaltung sowie des Centre National de Formation Professionnelle Continue Ettelbruck statt.
Die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird durch ein vom Erziehungsministerium erstelltes Qualifikationszertifikat bestätigt.
Die kostenlose Weiterbildung richtet sich an Umweltbeauftragte, Abfallbeauftragte oder andere an der Materie interessierte Personen.
Es können maximal 15 Personen zugelassen werden.
Die Teilnehmer müssen ein CATP oder höheres Diplom haben.
Anmeldung
Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular vor dem 29. Februar 2012
entweder
per E-mail an "jdelahaye(at)e-cnfpc.lu"
oder
per Post an:
CNFPC Ettelbruck
J. Delahaye
BP 203
L-9003 Ettelbruck
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